Entwicklungsabklärungen für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten (ADHS, Entwicklungsrückstand, Hochbegabung, etc.)

In unserer Praxis werden ganzheitliche Entwicklungsabklärungen angeboten. Meistens werden Kinder von anderen Ärzten, Lehrerinnen oder Therapeutinnen, manchmal aber auch von den Eltern selbst zugewiesen.

Die Gründe für eine Abklärung sind mannigfaltig:

Schulprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, motorische Ungeschicklichkeit, vorzeitige Einschulungen oder Kindergarteneintritt etc.

Bereits Babys und auch Jugendliche können in ihrer Entwicklung geprüft werden, die meisten zugewiesenen Kinder sind aber zwischen 4-11 Jahre alt.

 

Eine Abklärung wird in drei Sitzungen abgehalten, zwei Sitzungen mit dem Kind sowie ein Elterngespräch ohne Kind. 

 

Die Sitzungen mit dem Kind können bis zu 2 Stunden dauern. Es werden standardisierte Intelligenz- und Entwicklungstests sowie Neuromotoriktests angewendet. Je nach Fragestellung gehört auch eine neurologische und neuroorthopädische Untersuchung dazu. 

 

Je nach Befunden wird zusammen mit den Eltern nach Massnahmen gesucht, dem Kind optimal zu helfen. Diese können im schulischen oder therapeutischen Bereich liegen, gelegentlich reicht auch schon ein erklärendes Gespräch mit der Lehrerin. Bei der Diagnose ADHS (Aufmerksamkeitsstörung mit Hyperaktivität) oder ADS (Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität) entscheiden sich die Eltern gelegentlich auch für eine medikamentöse Therapie (Ritalin, Strattera).

 

Nach jeder Abklärung wird ein ausführlicher Bericht an die Eltern und Zuweiser geschickt, wo Befunde und Beurteilung zusammengefasst werden.

 

Bei Bedarf bieten wir auch Lehrer- und Rundtischgespräche an. 

Kinderpraxis Wädi
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